Montag, 9. März 2009

Traumaentstehung beim Zahnarzt und deren Berücksichtigung beim Behandlungsablauf


Was ist uns aus der Traumaforschung bekannt?

Wenn ein Mensch in eine für ihn gefährliche und/oder unbehagliche Situation kommt, gibt es dafür 3 Wege für ihn darauf zu reagieren:

1) Man kann sich dagegen wehren bzw. sogar mit Angriff jeglicher Art reagieren. Führt dies zum Erfolg, entsteht kein Trauma! Gibt es einen Misserfolg entsteht ein Trauma.

2) Man kann der Situation durch Flucht entfliehen. Gelingt die Flucht, entsteht kein Tauma.
Gelingt dies nicht, entsteht ein Trauma!

3) Man verfällt in Stase bzw. Bewegungsunfähigkeit. Diese Situation führt ausschliesslich immer z
um Trauma!

Da wir ein Trauma nicht immer vermeiden können oder oft auch unverhofft in eine traumatische Situation geraten (z.B. Unfall), füllen sich die unverarbeiteten Traumata über die Zeit unseres Lebens immer mehr an. Dies kann zu verschiedenen seelischen, geistigen und auch körperlichen Problemen und Folgeschäden führen (z.B. Angstzustände in bestimmten Situationen.)

So sollte es unser Ziel sein nach Möglichkeit alle unnötigen Traumata in unserem Leben zu verhindern, um nicht krank zu werden.

Was hat nun Trauma mit der Zahnmedizin zu tun? Im Speziellen mit der Ganzheitlichen Zahnmedizin?

Wie wir gleich sehen werden, entstehen beim Zahnarzt ganz bestimmte Arten der 3 oben genannten Traumaformen und das auch noch fast aussschliesslich!

Stellen wir uns kurz und exemplarisch einen typischen Zahnarztbesuch grob verallgemeinert vor:

Der Patient kommt in die Praxis wird dort mehr oder weniger höflich ins Wartezimmer geleitet. Dort sitzt er mehr oder weniger lang bis er ins Behandlungszimmer geleitet wird.
Er wird im Allgemeinen mit seinen Ängsten und Sorgen, sowohl im Wartezimmer, wie auch im Behandlungszimmer alleine gelassen und das Warten auf den Zahnarzt bzw. die etwaige Behandlung beginnt.

Kommt der Zahnarzt ins Zimmer, die steigt die Angst sofort an. Der Patient fühlt sich sofort im Behandlungsstuhl "eingeklemmt", die Apparate stehen über dem Patienten, das Licht wird angestellt und blendet, und so weiter und so fort...

So oder so ähnlich hat schon jeder die Situation beim Zahnarzt mehr oder weniger erlebt!

Genauer gesagt, bedeutet das "Einklemmen" durch Instrumente, Behandlungstrays, Helferin und vor allem dem Zahnarzt, dass der Patient im Zweifelsfall sich weder "Wehren", noch die Flucht ergreifen kann, weil er sich im Allgemeinen, so "eingeklemmt" wie er ist, kaum selber bewegen kann.

Nach der o.g. Begriffsdefinition erzeugt das alleine schon ein traumatisches Erlebnis, wie es ja jeder schon das eine oder andere Mal beim Zahnarzt erleben konnte.

Bei vielen Patienten führt das automatisch zu Punkt 3: Man verfällt in Bewegungsunfähigkeit!

Damit sind alle 3 Punkte der Traumaentstehung erfüllt!

Dies heisst also, das bei einem Zahnarztbesuch praktisch immer ein Trauma entstehen kann. Meist können viele der Patienten dies auch nicht verhindern oder dem ausweichen.

Mit jedem Zahnarztbesuch kann ein weiteres Trauma hinzukommen und irgendwann ist der Punkt erreicht, so dass eine Phobie vor dem Zahnarzt entsteht, d.h. der Patient hat so grosse Angst vor dem Zahnarzt, dass er nun gar nie mehr hingeht!

Zu welchen Folgen das führen kann, möchte ich hier nicht weiter ausführen...

Wir Zahnärzte verursachen also wissentlich oder unwissentlich immer weider Traumata... Traurig, aber offensichtlich wahr!

Ansonsten lässt sich die weit verbreitet Angst vor dem Zahnarzt nicht schlüssig erklären, vor allem im Zeitalter der flächendeckenden Anästhesiemöglichkeiten.
Zugegeben: Die Behandlung im Mund ist, selbst bei Vermeidung jeglicher angstmachender Situationen, nicht wirklich schön! Aber durch Vermeidung dieser Situationen lässt sich dies vehement reduzieren und die Entstehung einer Zahnarztphobie kann verhindert werden!

Dies sollte das Ziel aller Zahnärzte sein!!!

Wie kann man dies erreichen? Dafür kann ich nur einige Tipps aus meiner Praxis liefern. Letztendlich muss dies aber jeder Zahnarzt für sich entscheiden.

Traumavermeidung erfolgt immer über den Ausschluss der Traumaerzeugung!

Dies heisst konkret, dass ich die o.g. 3 Punkte als Vorausetzung nehme, meine Praxis so zu gestalten, dass es gar nicht erst zur Enstehung dieser o.g. Punkte kommt:

1) Der Patient sollte immer die Möglichkeit haben sich zu "wehren", d.h. er darf immer sagen, was ihm am Herzen liegt und entscheiden, was an und/oder mit ihm gemacht wird!

2) Der Patient sollte immer die Möglichkeit haben zu "fliehen", d.h. er darf, wann immer er möchte, die Praxis und/oder den Behandlungsstuhl verlassen, auch wenn die Behandlung dann nicht zustande kommt. Es ist schliesslich auch seine Behandlung und sein Leben!

3) Der Patient sollte nie in "Bewegungunfähigkeit bzw. Stase" kommen!!!


Sind diese 3 Punkte erfüllt, wird dies zu einer Vermeidung von Traumata führen und der Patient wird sich wohlfühlen und das nächste Mal sicherlich viel entspannter zu seinem Zahnarzt kommen... :-)


www.zfiz.ch


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